copyright 2014 Ergotherapiepraxis J. Buschmann | Datenschutz | Impressum Was ist Ergotherapie ? Ergotherapeut/in ist ein medizinisch anerkannter Heilmittelberuf der in vielen Bereichen des Gesundheitssystems präsent ist. Ergotherapeutische Leistungen/Behandlungen sind über die gesetzlichen und viele privaten Krankenkassen abrechenbar. In unserer Praxis behandeln wir Menschen jeden Alters, die aufgrund eines Krankheitsgeschehens Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit haben und unterstützen diese in ihrer individuellen und aktiven Krankheitsbewältigung. Wie verläuft eine Behandlung ? Wenn Sie zum Erstgespräch kommen, wird zuerst eine ausführliche “Patientenbefragung” (Anamnese) bezüglich des Krankheitsgeschehens erstellt. Im Anschluss findet eine “Überprüfung der beeinträchtigten Fähigkeiten” statt (Befundung). Nach dieser Befundung werden, in Absprache mit Ihnen als unserem Klienten, die Therapieziele festgelegt, die im folgenden Behandlungszeitraum beübt/erreicht werden sollen. Im Anschluss erfolgt die Behandlung zu mit Ihnen vereinbarten Terminen und nach der vom Arzt vorgeschriebenen Frequenz (meist 1-2x in der Woche). Wer bekommt Ergotherapie ? (Beschreibung der Behandlungsaufnahme in einer ergotherapeutischen Praxis) Wenn eine medizinische Notwendigkeit (”Indikation”) besteht, kann eine ergotherapeutische Behandlung begonnen werden. Wichtig ist hierbei, dass immer ein Arzt die Behandlung verschreiben muss. Das bedeutet, dass der Arzt ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung ausstellt, auf dem die Diagnose, die Behandlungsart und ggf. noch weitere Vermerke zu der nötigen Behandlung beschrieben sind. Im Anschluss können Sie Kontakt mit einer ergotherapeutischen Praxis aufnehmen und einen Termin zum Erstgespräch machen. Für die Behandlung benötigt der/die TherapeutIn das vom Arzt ausgestellte Rezept. Welche Kosten entstehen bei der Behandlung und wer trägt diese ? Eine “reguläre” ergotherapeutische Behandlung kann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Private Krankenversicherungen können die Kosten, je nach vom Klienten gebuchten Leistungspaket, übernehmen. Informieren Sie sich bestenfalls bei Ihrer Krankenkasse. Bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren ist eine Behandlung ohne eine Zuzahlung möglich. Für Erwachsene fällt eine Zuzahlung pro Rezept an, bei Sozialhilfeempfängern und Langzeitklienten besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Die Behandlung kann nach Wunsch auch privat gezahlt werden. Über unser Privatangebot/ weiterführende Behandlungsangebote informieren wir Sie gerne in unserer Praxis. Ergotherapie